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   FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1987 - 6 K 179/85   

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FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1987 - 6 K 179/85 (https://dejure.org/1987,4769)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.10.1987 - 6 K 179/85 (https://dejure.org/1987,4769)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Oktober 1987 - 6 K 179/85 (https://dejure.org/1987,4769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1988, 232
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 05.03.1981 - IV R 150/76

    Zur rückwirkenden Genehmigung eines Gesellschaftsvertrags zwischen nahen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1987 - 6 K 179/85
    Die Rechtsgrundsätze des Bundesfinanzhofs in den Urteilen in BStBl II 1981, S. 435 und BStBl II 1982, S. 944 seien im vorliegenden Fall deshalb nicht anwendbar, weil zu dem maßgeblichen Zeitpunkt, als die Zinsen gezahlt worden seien, die Gültigkeit des Darlehensvertrages aufgrund der Genehmigung bereits festgestanden habe.

    Es führt aus: Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BStBl II 1981, S. 435 könne der Darlehensvertrag erst ab dem Zeitpunkt der Genehmigung durch die Tochter der Kläger anerkannt werden.

    Wird ein zwischen einem minderjährigem Kind und nahen Angehörigen geschlossener Vertrag, der wegen mangelnder Vertretung des Minderjährigen schwebend unwirksam ist, durch das volljährig gewordene Kind nachträglich genehmigt, so setzt die steuerliche Anerkennung der bürgerlich-rechtlichen Rückwirkung der Genehmigung voraus, daß es sich bei der Zeit bis zur Volljährigkeit nur um eine kurze Zeitspanne handelt und daß für den vorzeitigen Abschluß betriebliche (hier durch Vermietung und Verpachtung veranlaßte) Gründe vorliegen und mit der Rückwirkung keine besonderen steuerlichen Vorteile erstrebt werden (vgl. den vom Finanzamt zitierten BFH-Beschluß BStBl II 1981, 435 ; vgl. auch Schmidt, Komm. z. EStG , 5. Aufl., § 4 Anm. 99 "Angehörige" mit weiteren Nachweisen).

    Der Umstand, daß - wovon die Beteiligten übereinstimmend ausgehen - der Darlehensvertrag vom 7. März 1980 in der Zeit bis zu der - bürgerlich-rechtlich rückwirkenden (vgl. § 108 Abs. 3 , § 184 BGB ) - Genehmigung durch die Tochter der Kläger schwebend unwirksam war (vgl. § 108 Abs. 1 BGB ), bedeutet, daß im Streitjahr bis Dezember zunächst Unklarheit über das endgültige Schicksal der getroffenen Vereinbarung bestand, und somit das grundsätzliche Erfordernis für die Anerkennung von Verträgen unter nahen Angehörigen, die Eindeutigkeit und Klarheit der Vereinbarung, nicht gegeben war (vgl. auch BFH-Beschluß BStBl II 1981, 435 ).

    Bei der im Streitfall bestehenden Spanne zwischen Vertragsschluß und nachträglicher Genehmigung durch die Tochter der Kläger (11 Monate) kann nicht mehr von einem nur unerheblichen kurzen Zeitraum bis zur Volljährigkeit des Kindes i. S. des BFH-Beschlusses BStBl II 1981, 435 (der BFH sah dort bereits einen Zeitraum von etwa 7 1/2 Monaten als schädlich an) gesprochen werden.

  • BFH, 07.09.1972 - IV R 197/68

    Nachträgliche Gehaltsvereinbarungen für im Betrieb mitarbeitende Kinder

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1987 - 6 K 179/85
    Erforderlich ist eine Vereinbarung zu Beginn des Leistungsverhältnisses (BFH, BStBl II 1972, 944 ) unter Einhaltung der bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeitsvorschriften (BFH, BStBl II 1977, 78 ) und die Zugrundelegung einer angemessenen Gegenleistung (BFH, BStBl II 1976, 537 ), wobei jede private Mitveranlassung gem. § 12 EStG ausgeschlossen sein muß (BFH, BStBl II 1981, 654 ).

    Diese z.B. in dem BFH-Urteil BStBl II 1972, S. 944 für die steuerrechtliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen unter nahen Angehörigen geforderten Voraussetzungen haben allgemeine Bedeutung.

  • BFH, 08.11.1972 - I R 227/70

    Gesellschaftsvertrag - Geschäftsunfähiges Kind - Vormundschaftsgerichtliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1987 - 6 K 179/85
    Wenn durch die Genehmigung der von vornherein gewollte rechtliche Erfolg eintrete, liege grundsätzlich keine steuerrechtlich schädliche Rückbeziehung vor (BFH, BStBl II 1973, S. 287).

    Im übrigen betreffe das BFH-Urteil in BStBl II 1973, S. 287 lediglich diejenigen Fälle, in denen die vormundschaftliche Genehmigung unverzüglich nach Abschluß eines Vertrags beantragt und auch in angemessener Frist erteilt werde.

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1987 - 6 K 179/85
    Der Sonderbehandlung durch die Finanzrechtsprechung liege das Mißtrauen zugrunde, daß wegen Vermutung eines fehlenden Interessengegensatzes und der vorhandenen engen Bindungen Verträge unter Angehörigen fingiert sein könnten (BFH, BStBl II 1974, S. 351 Eine generelle Steuerumgehungsabsicht könne bei Verwandten indes nicht vermutet werden. Ein einseitiges Mißtrauen zu Lasten von Vertragsverhältnissen zwischen Angehörigen müsse bereits deshalb ausscheiden, weil von dieser Beurteilung Personen nicht erfaßt würden, die sachlich mit in den Kreis der Betroffenen gehörten (Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1985 1 BvR 571/81, BStBl II 1985, 475 ).

    Im übrigen sei der genannte Beschluß des Vorprüfungsausschusses nach Ergehen des Beschlusses BStBl II 1985, S. 475 zur Beurteilung einer Betriebsaufspaltung bei Beteiligung von Eheleuten überholt.

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.04.1984 - 6 K 107/83
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1987 - 6 K 179/85
    Auf das Urteil des Senats vom 11. April 1984 6 K 107/83 wird verwiesen.

    Der Senat hält - nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage - die Gründe, die er in dem Urteil 6 K 107/83 betreffend das Jahr 1980 für die Abweisung der Klage angeführt hat, in dem vorliegenden Verfahren aufrecht.

  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1987 - 6 K 179/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handele es sich bei der Forderung, die zivilrechtliche Gestaltung müsse klar und eindeutig sein, der tatsächliche Vollzug den rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen entsprechen, lediglich um die Anwendung des allgemeinen in der Steuerrechtsprechung entwickelten Grundsatzes der Klarheit der Rechtsgestaltung, der insbesondere für die steuerrechtliche Würdigung von Vereinbarungen unter nahen Angehörigen gelte (BVerfGE 9, 237, 248).

    Soweit sich der Vorprüfungsausschuß des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung 1 BvR 1406/84 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1985, S. 283) auf die Entscheidung BVerfGE 9, 237, 245 berufe, sei diese Textstelle für eine Rechtfertigung nicht einschlägig.

  • BFH, 16.12.1970 - I R 160/70

    Rückstellungen wegen Pensionsverpflichtung - Arbeitnehmer-Ehegatte -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1987 - 6 K 179/85
    Wegen des unter nahen Angehörigen im Gegensatz zu den Verhältnissen unter fremden Dritten häufig fehlenden Interessengegensatzes und der damit verbundenen Gefahr mißbräuchlicher Gestaltungen stellt die Rechtsprechung - wie bereits erwähnt - zu Recht strengere Anforderungen an den Nachweis der Ernsthaftigkeit und Eindeutigkeit von Verträgen und ihrer tatsächlichen Durchführung als bei Verträgen zwischen Fremden (vgl. z.B. BFH, BStBl II 1974, 294 und BFH, BStBl II 1971, 178 ).
  • BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66

    Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1987 - 6 K 179/85
    Wegen der insofern anders gearteten Sachverhalte im Verqleich zu den Verhältnissen unter fremden Dritten ist diese Differenzierung aus sachlichen Gründen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. z. B. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 1970 1 BvR 285/66 usw., BStßl II 1970, 652, 656, - Herrmann-Heuer-Raupach, Komm. z. EStG KStG , 19. Aufl. § 26a EStG , Anm. 18c (3) m.w.N.).
  • BFH, 16.01.1974 - I R 176/72

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1987 - 6 K 179/85
    Wegen des unter nahen Angehörigen im Gegensatz zu den Verhältnissen unter fremden Dritten häufig fehlenden Interessengegensatzes und der damit verbundenen Gefahr mißbräuchlicher Gestaltungen stellt die Rechtsprechung - wie bereits erwähnt - zu Recht strengere Anforderungen an den Nachweis der Ernsthaftigkeit und Eindeutigkeit von Verträgen und ihrer tatsächlichen Durchführung als bei Verträgen zwischen Fremden (vgl. z.B. BFH, BStBl II 1974, 294 und BFH, BStBl II 1971, 178 ).
  • BFH, 30.01.1980 - I R 194/77

    Darlehnszinsen - Vereinbarung zwischen Eltern und Kindern - Gewerbliche Einkünfte

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1987 - 6 K 179/85
    Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, daß an Vereinbarungen zwischen Eltern und Kindern besondere Anforderungen gestellt werden dürfen (BFH, BStBl II 1980, 449 ).
  • BFH, 19.02.1981 - IV R 112/78

    Zusage eines Ruhegeldes - Pflichtteilsanspruch - Rückstellungsbildung -

  • BVerfG, 20.11.1984 - 1 BvR 1406/84
  • BFH, 23.06.1976 - I R 140/75

    Geschäftsunfähiges Kind - Schenkung durch Vater - Darlehnsverpflichtung des

  • BFH, 15.01.1974 - VIII R 115/69

    Scheidung - Unterhaltsregelung - Nießbrauch - Zusage - Einfamilienhaus -

  • BFH, 24.03.1976 - I R 138/73

    Elternteil - Übertragung des Betriebes - Vorweggenommene Erbfolge - Vorbehalt des

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